Setzen Sie Kosten der Pflege bei Ihrer Steuererklärung ab

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Die Pflege ist vielfach sehr kostspielig und meist deckt das Pflegegeld die anfallenden Kosten bei Weitem nicht ab. Wenn Ihnen Kosten entstehen, so können Sie diese vielfach steuerlich geltend machen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Hier erhalten Sie eine Übersicht.

Bei der Steuererklärung können Sie verschiedene Ausgaben des Haushalts geltend machen und hierdurch auch bei der Pflege eine Menge Steuern sparen.

Hier eine Übersicht der absetzbaren Kosten der Pflege bei Ihrer Steuererklärung:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Pflege und Betreuung
  • Handwerker-Arbeiten
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Schwerbehinderung

Die Möglichkeit der Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen

Sie benötigen eine Putzhilfe oder beschäftigen eine Hilfe im Haushalt und haben einen Arbeitsvertrag auf Minijobbasis abgeschlossen. In einem solchen Fall zahlen Sie als Arbeitgeber sehr wenige Sozialabgaben und können die Kosten steuerlich geltend machen. Im Jahr werden jedoch höchstens 2 550 Euro steuerlich berücksichtigt. Hierdurch können Sie Steuern von 510 Euro (20% der Kosten) einsparen.

Sofern Sie einen Arbeitsvertrag mit normalen Sozialabgaben oder eine Reinigungsfirma beschäftigen gelten andere Beträge. Dann können Sie bis zu 20 000 Euro geltend machen und entsprechen bis zu 4 000 Euro Steuern einsparen.

Die Möglichkeit der Absetzung von Kosten für Pflege und Betreuung

Sofern Sie eine Pflegekraft mit normalen Sozialabgaben angestellt oder einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben, so können Sie die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. Auch hier zählen wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen die Beträge von bis zu 20 000 Euro, die Sie geltend machen können. Eine Steuerersparnis von bis zu 4 000 Euro ist hierdurch möglich.

Die Möglichkeit der Absetzung von Handwerker-Kosten

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, so bedeutet dies meist, dass auch die Wohnung an die veränderten Bedürfnisse angepasst werden muss. Lassen Sie die notwendigen Veränderungen, beispielsweise eine schwellenlose Duschanlage oder das Anbringen von Haltegriffen im Bad von einem Handwerksbetrieb erledigen. In der Rechnung sollten die Arbeitskosten separat aufgeführt sein.

Verwahren Sie die Zahlungsbelege und Rechnungen. Nur mit diesem Beleg können Sie die Arbeitskosten steuerlich absetzen. Im Jahr können Sie Handwerkerleistungen jeglicher Art bis zu 6 000 Euro steuerlich geltend machen und hierdurch Steuern in Höhe bis zu 1 200 Euro einsparen.

Die Möglichkeit der Absetzung von außergewöhnlichen Belastungen

Pflegekosten oder Kosten für eine Haushaltshilfe können auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Geben sie alle Kosten an. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten abzüglich eines zumutbaren Eigenanteils.

Möglichkeit der Absetzung eines Pauschbetrages für außergewöhnliche Belastungen bei Schwerbehinderung

In der Steuererklärung können Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis einen Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Sofern Sie weniger als die Pauschbeträge ausgegeben haben, brauchen Sie keine Nachweise zu führen. Bei einer Behinderung von 100% beträgt der Pauschbetrag 1 420 Euro. Sind Sie hilflos oder blind, dann können Sie einen Pauschbetrag von 3 700 Euro steuerlich geltend machen.

Sofern Ihnen als Kind Kosten für die Pflege eines Elternteils entstehen, können Sie auch diese Kosten steuerlich geltend machen.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 01.10.2014 aktualisiert.

Kategorien: Steuern

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