So unterscheiden Sie Pflegegeld von Sachleistungen
Wurde Ihr Angehöriger in eine Pflegestufe eingeteilt, haben Sie sicherlich erfahren, dass Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger nun Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat. So können Sie einen Pflegedienst beauftragen oder weiterhin selbst die Pflege durchführen. Bei Ihrer Planung werden Ihnen häufig die Begriffe Sachleistung und Pflegegeld begegnen.
Pflegegeld nur zur Unterstützung
Bedenken Sie, dass in der Regel weder Sachleistungen noch Pflegegeld ausreichen, um Ihren Angehörigen vollständig zu pflegen. Diese finanzielle Unterstützung ist wichtig, ist aber im Allgemeinen wirklich nur als Unterstützung zu sehen. Wenn Sie nicht sehr sparsam leben, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr Angehöriger immer Geld aus der eigenen Tasche hinzufügen muss.
Es gibt bei der Pflege eines Angehörigen verschiedene Möglichkeiten: Ihr Angehöriger wird in einem Pflegeheim stationär betreut, Sie betreuen ihn zu Hause und nehmen zeitweise Angebote wie einen ambulanten Pflegedienst oder die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch.
Unterschied Sachleistung und Pflegeleistung
Unterscheiden müssen Sie jetzt die Leistungen, die von der Pflegekasse gegeben werden. Nehmen Sie eine professionelle Hilfe in Anspruch, wie einen ambulanten Pflegedienst, gilt dies als Sachleistung. Das Geld, das Sie für die Pflege bekommen, die Sie bei Ihrem Angehörigen durchführen, ist das Pflegegeld. Je nachdem, in welcher Pflegestufe der Pflegebedürftige eingeteilt ist, fallen Sachleistung beziehungsweise Pflegegeld unterschiedlich hoch aus. Generell ist die Sachleistung aber immer höher.
Sachleistung für Pflegedienst
Wollen Sie einen Pflegedienst engagieren, haben Sie je nach Pflegestufe unterschiedlich hohe Beträge dafür zur Verfügung. Ist Ihr Angehöriger in der Pflegestufe 1 eingeordnet, können Sie Leistungen bis zu einem Wert von 468 Euro buchen, in der zweiten Pflegestufe liegt der Beitrag bei 1.144 Euro und in der dritten Pflegestufe bei 1.612 Euro.
Pflegedienst für den Angehörigen
Beim Pflegegeld sind die Beiträge deutlich geringer. Hat der Pflegebedürftige die Pflegestufe 1 erhalten Sie 244 Euro monatlich, wenn Sie die Pflege übernehmen. In der nächsten Stufe erhalten Sie 458 Euro und in der dritten 728 Euro. Mit diesem Geld können Sie prinzipiell machen, was Sie möchten; Sie müssen nicht nachweisen, wofür Sie es ausgeben.
Leistungen kombinieren
Sie müssen sich aber nicht auf Sachleistungen oder Pflegegeld festlegen, sondern können die beiden Varianten kombinieren. Ist der Pflegebedürftige in der Stufe 2 eingeordnet, können Sie theoretisch Sachleistungen im Wert von 1.144 Euro beim Pflegedienst buchen. Vereinbaren Sie aber nur Leistungen im Wert von 572 Euro, also die Hälfte, bekommen Sie anteilig das Pflegegeld ausgezahlt. Die Hälfte wären in diesem Fall also ungefähr 229 Euro.
Kurzzeitpflege als Sachleistung
Eine weitere Sachleistung, die Sie in Anspruch nehmen können, ist die Kurzzeitpflege. Hier stehen Ihnen pro Kalenderjahr sechs Wochen zu, die Sie mit maximal 1.612 Euro bei einem Pflegedienst buchen können. Diese Pflege können Sie nutzen, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, eine Auszeit benötigen oder im Haus ein Umbau stattfinden soll.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.04.2015 aktualisiert.