Tipps zum Heimvertrag

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Vor dem Umzug in ein Pflegeheim unterschreibt Ihr Angehöriger den Heimvertrag. Dieser besteht aus zahlreichen unverständlichen Beamtenklauseln. Damit die Rechte Ihres Angehörigen auch im Pflegeheim bestehen bleiben, sollten Sie bei dem Heimvertrag auf wichtige Punkte achten. Welche das sind, lesen Sie hier.

Der Heimvertrag: Sicherheit für Ihren Angehörigen
Bei Abschluss des Heimvertrags sollten Sie sich mit Ihrem Angehörigen jede Klausel ganz genau zu Gemüte führen. Denn in dem Heimvertrag werden zwar die Rechte Ihres Angehörigen festgehalten, aber auch der Heimträger hat seine Rechte.

Sind Sie sich mit den Klauseln eines Heimvertrags unsicher, ziehen Sie Experten zu Rate. Verbraucherschutzorganisationen bieten Ihnen Beratung zu Heimverträgen an, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen.

Achten Sie darauf, dass in einem Heimvertrag die Ansprechpartner Ihres Angehörigen für Problemfälle genannt sind. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Rechte für Ihren Angehörigen auszuhandeln. Keineswegs müssen Sie den Heimvertrag so übernehmen, wie er Ihnen geboten wird. Spielraum ist immer vorhanden, den Sie unbedingt nutzen sollten.

Was in einem Heimvertrag aufgeführt sein muss
Wichtigstes Inhaltsthema eines Heimvertrags sind neben Sicherheit und Ansprechpartner die Leistungen des Pflegeheims. Achten Sie darauf, dass jede Leistung explizit aufgeführt ist: medizinische Versorgung, pflegerische Maßnahmen aber auch Freizeitangebote sollten im Vertrag aufgeführt sein. Weiterhin sollten Sie auf die Räumlichkeiten im Vertrag achten: Welche Räume darf Ihr Angehöriger ungehindert nutzen?

Des Weiteren werden im Heimvertrag die Angaben zum Zimmer Ihres Angehörigen aufgeführt. Die genaue Größe und Lage muss genannt sein sowie die Ausstattung und die Kosten. Ihr Angehöriger sollte genau wissen, welche finanziellen Belastungen auf ihn zukommen. Es sollte weiterhin ersichtlich sein, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt. Fragen Sie nach, welche persönlichen Möbelstücke Ihr Angehöriger mit in das Pflegeheim bringen kann.

Wichtig bei einem Heimvertrag ist, dass alle Leistungen explizit aufgeführt sind. Nicht beschriebene Leistungen können Sie im Nachhinein nur gegen ein Entgelt einfordern.

Kein Zwang für Ihren Angehörigen
Manche Pflegeheime stellen sonderbare Anforderungen dar und schreiben unzulässige Klauseln in ihre Verträge. Diese müssen Sie nicht befolgen. Dazu gehören beispielsweise religiöse Pflichtveranstaltungen oder auch die Zuweisung eines Arztes oder einer Apotheke. Ihr Angehöriger muss in einem Pflegeheim die freie Wahl des Arztes haben und nicht verpflichtet sein, an Veranstaltungen teilzunehmen.

Nehmen Sie sich bei der Wahl des richtigen Pflegeheims unbedingt genügend Zeit. Suchen Sie sich das Pflegeheim, welches mit seinen angebotenen Konditionen optimal für Ihren Angehörigen ist. Des Weiteren sollten Sie sich auch mit dem Heimvertrag Zeit lassen. Lassen Sie sich nicht von den Heimträgern unter Druck setzen.

Lesen Sie jeden einzelnen Paragraph ganz genau und stellen Sie Fragen bei Unsicherheiten. Wenn Sie dem Heimträger nicht vertrauen, können Sie Beratungsstellen des Verbraucherschutzes aufsuchen. Diese helfen Ihnen bei dem Juristendeutsch des Heimvertrags gerne weiter.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.07.2019 aktualisiert.

Kategorien: Stationäre Pflege

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