Vorsorgevollmacht: Was tun bei Missbrauch?
Die Vorsorgevollmacht spricht dem Bevollmächtigten enorme Rechte zu. Sie basiert auf dem absoluten persönlichen Vertrauen des Vollmachtgebers. Aber was kann getan werden, wenn der Verdacht des Missbrauchs dieses Vertrauens besteht?
Eine Vorsorgevollmacht beruht auf dem absoluten persönlichen Vertrauen des Vollmachtgebers. Gerät dieser dann wirklich in eine Notsituation, sei es durch Krankheit oder einen Unfall, muss er sich auf den Bevollmächtigten verlassen. Traurigerweise kommt es immer wieder vor, dass eben dieses Vertrauen ausgenutzt wird und die Vorsorgevollmacht falsch eingesetzt wird.
Oftmals stehen die Angehörigen dabei und wissen nicht, wie Sie bei einem solchen Vertrauensmissbrauch reagieren sollen. Es entsteht ein Gefühl der Hilflosigkeit, das nicht sein muss.
Missbrauch der Vorsorgevollmacht melden
Wenn Sie den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht feststellen, sollten Sie diesen umgehend dem Vormundschaftsgericht melden. Denn dies kann nur entsprechend gegen einen solchen Missbrauch vorgehen, wenn es davon Kenntnis hat.
Was kann das Vormundschaftsgericht bewirken?
Das Vormundschaftsgericht kann bei einem Missbrauch der Vorsorgevollmacht einen Kontrollbetreuer einsetzen. Soweit dieser nicht sogar durch die Vorsorgevollmacht bereits benannt ist (Kontrollbevollmächtigter). Der Kontrollbevollmächtigte besitzt allerdings nur die vom Vollmachtgeber erteilten Rechte.
Welche Rechte hat der Kontrollbetreuer?
Die Rechte des Kontrollbetreuers umfassen meistens die Bestimmung des Aufenthaltsortes, Vermögensangelegenheiten, Entscheidung über die Unterbringung, ärztliche und pflegerische Maßnahmen und alle behördlichen Angelegenheiten.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 18.09.2014 aktualisiert.