Wann besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege?
Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Ihnen entstandenen Kosten übernimmt.
Checkliste: Anspruch auf Verhinderungspflege
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Auswertung: Sollten Sie bei allen Aussagen „Ja“ angekreuzt haben, können Sie von einer Kostenerstattung durch die Pflegekassen für die Verhinderungspflege ausgehen. Darüber hinaus haben Sie abgesichert, dass dem Bedürftigen im Sinne der Pflegebedürftigkeit eine Anerkennung der Pflegestufe vorliegt.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Einzige Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Welche Möglichkeiten der Ersatzpflege bestehen?
Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Bereich durch private Pflegepersonen und zugelassene Pflegedienste erbracht werden. Sie kann ebenfalls außerhalb der häuslichen Umgebung in Pflegeeinrichtungen erfolgen. Zum Beispiel in einer stationären Einrichtung zusätzlich zur Kurzzeitpflege.
In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten?
Die entstandenen Kosten für private „Ersatz“-Pflegepersonen können bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612,00 EUR erstattet werden. Wird die Verhinderungspflege durch Personen erbracht, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, werden die Kosten bis zum 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe übernommen.
Werden zusätzlich Mehrkosten – zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall – nachgewiesen, können diese ebenfalls bis zu dem gesetzlich festgelegten Gesamtbetrag von maximal 1.612,00 EUR erstattet werden.
Die Verhinderungspflege ist für maximal vier Wochen im Jahr abrufbar. Diese kann am Stück oder stundenweise von den Ersatzpflegepersonen in Anspruch genommen werden. Einen Antrag bei Erfüllung der oben genannten Kriterien erhalten Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Darüberhinaus können sie 50% der Leistungen für die Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege nutzen. Ihr Anspruch bei der Kurzzeitpflege vermindert sich dann um 50%.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.04.2015 aktualisiert.