Wann ist eine Haushaltshilfe erforderlich?
Bereits heute leben viele Senioren alleine. Bei einer schweren akuten Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt wäre oft eine Unterstützung im Haushalt genau das Richtige, um schnell wieder gesund zu werden. Tatsächlich übernimmt jede zweite gesetzliche Krankenkasse dann die Kosten für eine Haushaltshilfe. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.
Situationen, die eine Haushaltshilfe erfordern
Wenn Sie zum Beispiel bei einer schweren akuten Erkrankung vorübergehend den Haushalt nicht mehr führen können, haben Sie eventuell Anspruch darauf, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen können im Rahmen ihrer Satzungen sogenannte Mehrleistungen festlegen. Das sind Leistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen.
Jede zweite gesetzliche Krankenkasse übernimmt als Mehrleistung die Kosten für eine Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Voraussetzung ist, dass Sie als haushaltsführende Person den Haushalt aufgrund einer Erkrankung nicht mehr führen können und in Ihrem Haushalt niemand lebt, der Ihnen diese Arbeiten abnehmen kann.
Durchführung
Die Haushaltshilfe kann von einem Pflegedienst oder einer Sozialstation übernommen werden. Diese schicken die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Sie können aber auch selbst jemanden beauftragen und bezahlen.
In diesem Fall erstattet die Krankenkasse Ihnen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn Sie von Verwandten unterstützt werden, kann die Krankenkasse Ihrem Verwandten eventuell entstandene Fahrkosten sowie den eventuell entstandenen Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Betrag ersetzen.
Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, ist von Ihnen eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 Euro, jedoch maximal 10 Euro pro Tag zu bezahlen. Die genaue Zuzahlungshöhe richtet sich nach den Kosten, die der Krankenkasse für diesen Tag entstanden sind.
Selbst aktiv nach Entlastung fragen
Aus meiner Beratungstätigkeit für Pflegedienste, Entlassungsmanagement und Arztpraxen weiß ich, dass kaum jemand diese Mehrleistungen der gesetzlichen Krankenkassen kennt. Sie können also nicht erwarten, dass Sie zum Beispiel von Ihrem Arzt auf diese Leistung hingewiesen werden. Fragen Sie darum einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese eine Mehrleistung zur Haushaltshilfe hat und wann Sie diese in Anspruch nehmen können.
Hat Ihre Krankenkasse eine solche Mehrleistung, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation mit der Krankenkasse zu klären, ob diese die Kosten für die eventuell danach erforderliche Haushaltshilfe übernimmt. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 18.07.2014 aktualisiert.