Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Intensivpflege?

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Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ist erkrankt und muss in die 24-Stunden-Intensivpflege übernommen werden. Wer zahlt eigentlich die Behandlung. Ist die Krankenkasse dafür zuständig oder die Pflegekasse?

Sozialgerichte und Landessozialgerichte sehen in ihren Urteilen bei intensivpflegebedürftigen Versicherten über 24 Stunden zunehmend die Krankenkassen in der Leistungspflicht. In einem interessanten Fall hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 14.11.2006 (L 2 KN 108/06 KR) entschieden, dass die Kosten eines Klägers, der wegen respiratorischer Insuffizienz über 24 Stunden täglich beatmet werden musste, von der Krankenkasse zu tragen sind.

Insbesondere aufgrund der dauerhaften Beatmung und der Notwendigkeit wiederholten trachealen Absaugens wurde Behandlungspflege rund um die Uhr durch eine Pflegefachkraft verordnet.Außerdem wurde wegen des außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands von der Pflegekasse Leistungen wegen Schwerstpflegebedürftigkeit nach Härtefallregelung gewährt. Die beklagte Krankenkasse kürzte daraufhin die Kostenübernahme für die Behandlungspflege auf 16 Stunden täglich. Für die übrigen 8 Stunden täglich sei die Pflegeversicherung zuständig.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Krankenkasse daraufhin zur weiteren Kostenübernahme verurteilt und gleichzeitig festgestellt, dass sich dem über 24 Stunden bestehenden Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenversicherung nicht entgegenhalten lässt, der Kläger erhalte zugleich Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wer zahlt die 24-Stunden-Intensivpflege?

Zu einer ähnlichen Entscheidung kam auch das Bayerischen Landessozialgericht am 17.11.2006 (L 4 B 817/06 KR ER) sowie der Sozialgerichte Würzburg am 09.05.2007 (S 6 KR 123/07 ER) und Stuttgart am 27.07.2007 (S 8 KR 4681/07). Auch in diesen Fällen bestand Ateminsuffizienz mit 24-stündiger Beatmungspflicht und spezieller Krankenbeobachtung.

Warum sollten pflegende Angehörige darauf bestehen, dass der Kostenträger in einem solchen Fall die Krankenkasse ist?

Das liegt daran, dass durch die Krankenkasse mehr Leistungen übernommen werden. So ist bei der Behandlungspflege die hauswirtschaftliche Betreuung besser ausgestattet als im Bereich der Pflegeversicherung. Sollte die Krankenkasse in einem solchen Fall die Behandlungspflege ablehnen, so sollte unbedingt der Rechtsweg beschritten werden, um mehr Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung zu bekommen.

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