Was macht eigentlich ein Pflegeberater nach § 7a SGB XI?

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Das Recht von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf eine Pflegeberatung ist gesetzlich in § 7a SGB XI verankert. Diese Beratung wird durch Pflegeberater und Pflegestützpunkten durchgeführt. Was machen solche Pflegeberater und was ist von der Qualität dieser Beratung zu halten?

Nach § 7a SGB XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen einen Anspruch auf Pflegeberatung.

Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

Zum Umfang einer Pflegeberatung gehört

  1. den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
  2. einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
  3. auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
  4. die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
  5. bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

Die Pflegekasse trägt die Kosten

Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen wurden beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigene Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.

Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben. Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und müssen eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI machen.

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Kategorien: Pflegeberatung

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