Was steht in der Betreuungsverfügung?

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Bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit können viele Menschen nicht mehr für sich selbst sprechen. Daher ist es wichtig, schon frühzeitig vorzusorgen und Vollmachten zu erstellen. Wer für wen rechtlich eintreten darf, bestimmt das Betreuungsrecht. Um für Ihren Angehörigen Entscheidungen treffen zu dürfen, hilft eine Betreuungsverfügung.

In einem schweren Pflegefall ist eigenverantwortliches Handeln meist nicht mehr möglich. Der Patient benötigt daher einen Vertreter, der für seine Rechte eintritt. Es ist jedoch stark reglementiert, wer als Vertreter fungieren darf. Das Betreuungsrecht überprüft, dass die Rechte eines Patienten in die richtigen Hände gelangen.

Damit die Rechte Ihres Angehörigen im Pflegefall nicht von einem gerichtlichen Betreuer vertreten werden, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Denn ein vom Gericht bestellter Vertreter darf nur die Rechte vertreten, die gerichtlich festgelegt wurden. Die Realität zeigt aber, dass die Rechte von Betroffenen mit einem gerichtlichen Vertreter meist nicht vollständig durchgesetzt werden konnten. Eine Betreuungsverfügung hilft da weiter.

Inhalt einer Betreuungsverfügung

Ihr Angehöriger kann mit der Betreuungsverfügung bereits vor Eintritt des Pflegefalls bestimmen, wer der Betreuer und Vertreter sein soll. Dieser Vertreter tritt dann ein, wenn die rechtliche Betreuung nicht mehr ausreicht.

Ihr Angehöriger kann auch bestimmen, wer nicht als Vertreter fungieren darf. Zudem darf Ihr Angehöriger festlegen, welchen Wünschen der Vertreter nachgehen und was respektiert werden muss. Die Selbstbestimmung bleibt somit auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten.

Formular einer Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung sollte inhaltlich folgendermaßen aufgebaut sein:

Ich, (Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Adresse und Telefonnummer), lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, folgendes fest:

  • Zu meinem Betreuer/meiner Betreuerin soll bestellt werden: Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Adresse und Telefonnummer des gewünschten Betreuers/der gewünschten Betreuerin
  • Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden kann, soll folgende Person bestellt werden: Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Adresse und Telefonnummer des als nächstes gewünschten Betreuers/der gewünschten Betreuerin
  • Auf keinen Fall sollte zum Betreuer bestellt werden: Name, Vorname, Geburtsdatum/-ort, Adresse und Telefonnummer des nicht gewünschten Betreuers/der gewünschten Betreuerin
  • Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer/die Betreuerin habe ich folgende Wünsche: Aufzählung der Wünsche

Um die Betreuungsverfügung rechtlich gültig zu machen, muss Ihr Angehöriger diese nur noch mit Orts- und Datumsangabe unterschreiben. Damit sind seine rechtlichen Vertreter im Falle einer Pflegebedürftigkeit bestimmt.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 13.01.2016 aktualisiert.

Kategorien: Betreuungsrecht

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