Welche Aufgabenverteilung zwischen Betreuer und Amtsgericht gibt es?
Ist ein Betreuer nach § 1896 BGB bestellt, kann er für den Betreuten im Rahmen seines Aufgabenbereiches gesetzlich handeln und Rechtsgeschäfte durchführen. Aber nicht bei allen Rechtsgeschäften kann er dieses allein. Im bestimmten Fällen muss er die Genehmigung des Betreuungsgerichtes (Amtsgericht) einholen. Wann Sie das Amtsgericht fragen müssen, lesen Sie hier.
Ist der Betreuer bestellt, dann muss er dem Betreuungsgericht einen Betreuungsplan vorlegen. Ist der Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestimmt, hat der Betreuer dem Betreuungsgericht ein Vermögensverzeichnis, in dem alle Vermögenswerte des Betreuten aufgelistet sind, vorzulegen. Der Betreuer hat alle Ausgaben und Einnahmen dem Gericht einmal im Jahr nachzuweisen.
Zum Schutz des Betreuten überwacht das Betreuungsgericht die Tätigkeit des Betreuers. Zu dieser Überwachung und damit dem Schutz des Betreuten gehört auch, dass bestimmte Tätigkeiten des Betreuers der vorherigen Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen, um wirksam zu werden. Zu diesen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gehören u. a.:
- Kündigung eines Mietverhältnisses des Betreuten
- Der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Häusern
- Kredite und Belastung von Grundstücken
- Zustimmung zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztlich Eingriff, wenn ein Risiko für Leib und Leben besteht
- Bei Sterilisation und Kastration
- Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt
- Aufgabe eines auf Lebenszeit bestehenden Wohnrechts
- Erbschaftsangelegenheiten
- Betreute ist Gesellschafter eines Unternehmens
- Auflösung von Girokonten
- Erlangung einer Kreditkarte
- Abschluss eines Ehevertrages
- Anerkennung der Vaterschaft usw.
Beispiel
Frau K. steht unter Betreuung. Nach einem Schlaganfall muss sie nun in ein Pflegewohnheim. Der Betreuer hat dieses einvernehmlich mit der Frau K. geregelt. Nun muss die Wohnung geräumt und die kündigt werden. Er beantragt beim Betreuungsgericht nun die Genehmigung zur Kündigung der Wohnung. Das Gericht stimmt diesem zu, worauf der Betreuer nun die Kündigung an den Vermieter schickt.
Was bedeutet das für Betreuer und Angehörige?
Holt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes nicht ein, so sind die Rechtsgeschäfte nicht gültig. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass diese Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden, damit die Rechtsgeschäfte gültig sind. Für den Betreuten stellt die Genehmigungspflicht durch das Betreuungsgericht einen Schutz gegen Missbrauch seiner Rechte durch den Betreuer dar.
Pflegende Angehörigen sollten ebenso darauf achten, dass das Betreuungsgericht eingeschaltet wird, soweit sie nicht selber Betreuer ihre Verwandten sind. Bei Zweifeln, ob eine Genehmigung notwendig ist, sollte auf alle Fälle das Betreuungsgericht angesprochen und diese Frage geklärt werden.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.03.2014 aktualisiert.