Welche Kosten entstehen bei der stationären Pflege?
Wenn sich der gesundheitliche Zustand Ihres Verwandten in soweit verschlechtert, dass Sie die Pflege zu Hause nicht mehr allein bewältigen können, sollten die stationäre Pflege in einem Pflegeheim als Alternative sehen. Viele Belastungen entfallen für Sie, wenn Ihr Verwandter fest ins Heim zieht. Allerdings können mit diesem Umzug unter Umständen finanzielle Belastungen für Sie entstehen.
Einstufung in Pflegestufe notwendig
In ein Pflegeheim darf Ihr Verwandter allerdings nur umziehen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ihn in eine Pflegestufe eingeordnet hat; häusliche und teilstationäre Pflege kommt in diesem Fall aus individuellen Gründen nicht in Frage. Über diese Pflegestufe verrechnet das Pflegeheim dann seine Kosten für die Pflege mit der Pflegekasse.
Je nach Pflegestufe, in die Ihr Angehöriger eingestuft wurde, steigt der Betrag, der monatlich zur Verfügung steht.
Bis zu 1995 Euro monatlich beim Härtefall
In der Pflegestufe 1 können bis zu 1064 € berechnet werden, in der Pflegestufe 2 bis zu 1330 Euro und als Pflegebedürftiger der Pflegestufe 3 bis zu 1612 Euro. Der Betrag kann allerdings auf bis zu 1995 Euro steigen, wenn es sich um einen sogenannten Härtefall handelt.
Haben Sie den Eindruck, dass es sich bei Ihrem Angehörigen um einen Härtefall handelt, beantragen Sie die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Ihr Angehöriger beispielsweise unter einer hochgradigen Spastik leidet, querschnittsgelähmt ist, im Wachkoma liegt oder unter einer schweren Demenz leidet. Krebs, HIV oder Mukoviszidose im Endstadium sind ebenfalls typische Härtefälle.
Allerdings ist die Entscheidung immer individuell vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu treffen, so dass ähnliche Fälle oft unterschiedlich bewertet werden.
Zusätzliche Kosten entstehen
Mit diesem Geld werden Pflege, die medizinische Versorgung und die soziale Betreuung im Heim bezahlt. Allerdings entstehen weitere Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung. Möchte Ihr Verwandter Komfortleistungen in Anspruch nehmen, muss er diese aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
Hoher Eigenanteil besteht monatlich
Ist Ihr Verwandter beispielsweise in einer stationären Pflege untergebracht, die täglich etwa 94 Euro Heimendgeld berechnet, kann sich dieser Betrag in folgende Posten aufteilen: Ungefähr die Hälfte des Heimendgeldes wird für pflegebedingte Aufwendungen berechnet. Jeweils ungefähr gleiche Teile ergeben die Beträge für die Unterkunft und Verpflegung.
In diesem Beispiel besteht Ihr Verwandter auf einem Einzelzimmer und muss daher einen Beitrag dafür zahlen, der der Höhe von Unterkunft oder Verpflegung ungefähr entspricht. Monatlich entstehen so Kosten in Höhe von knapp 2.800 Euro, von denen die Pflegekasse bei der Pflegestufe 1 1.064 Euro übernimmt. Es verbleibt ein Eigenanteil von etwa 1.770 Euro, der von Ihnen und Ihrem Angehörigen aufgebracht werden muss.
Je nach finanziellen Möglichkeiten zahlt Ihr Verwandter diese Kosten von seiner Rente, Sie unterstützen ihn dabei oder wenden sich an das Sozialamt.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.01.2015 aktualisiert.