Wenn Pflegebedürftige das Fernweh packt

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Zu Beginn einer Demenzerkrankung sind viele Betroffene noch so fit, dass sie auf Urlaub nicht verzichten müssen. Auch Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer möchten nicht nur zu Hause sitzen. Mit bis in alle Einzelheiten durchgeplanten Reiseangeboten können Sie sich oder/und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen diesen Traum ermöglichen.

Trotz gesundheitlicher Einschränkung rund um die Welt reisen

Gerade Menschen, die durch eine Erkrankung eingeschränkt sind, brauchen ab und zu Tapetenwechsel, um neue Eindrücke zu gewinnen. Reisen ist heute bequemer denn je. Auch für Senioren oder Menschen mit Handicaps und gesundheitlichen Problemen gibt es zunehmend Angebote, die ihnen das Reisen erleichtert. Sie können zwischen betreuten Reisen und Pflegehotels wählen, je nach Einschränkung Ihres Angehörigen. Beim Reiseziel müssen Sie sich dabei nicht auf Deutschland beschränken. Sie finden fast rund um die Welt Anlagen und Hotels, die für Pflegebedürftige geeignet sind. Dort wird Ihr Angehöriger genauso gut wie daheim versorgt, sodass Sie sich selbst auch erholen können.

Welche Reisen bieten sich an?

Bei sogenannten betreuten Reisen ist immer ein Arzt dabei, damit Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sich sicher fühlen und bei Bedarf jederzeit medizinisch versorgt werden kann. Optimal sind Schiffsreisen, da Sie viele Bequemlichkeiten und Vorteile zugleich genießen. Sie können zum Beispiel genügend Inkontinenzmaterial mitnehmen, was bei Flugreisen zusätzliche Kosten verursachen würde, wenn die gewohnten Produkte nicht vor Ort erhältlich sind. Auf dem Schiff können Sie frische Luft genießen und sich bewegen, neue Bekanntschaften schließen und sich verwöhnen lassen. Dabei sehen Sie auf den Landgängen immer neue Orte unter komfortablen Bedingungen. Auch bei diesen Ausflügen ist ein Arzt dabei.

Bequem von Haus zu Haus und zurück

Nach Grad der Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit können Sie bei Reisen zu einem bestimmten Ort den Zug, das Flugzeug oder einen Bus buchen, die alle auf Rollstühle, Gehbehinderungen oder auch auf Demenzkranke eingestellt sind. Auch Von Haus zu Haus-Shuttles werden angeboten. Das heißt, Sie werden mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen direkt von Zuhause abgeholt und bis zu Ihrer Unterkunft gebracht. Busreisen für erkrankte Senioren nehmen besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse ihrer Gäste und machen zum Beispiel häufiger Pause. Auch die Busse selbst sind hochwertig ausgestattet.

Den Urlaub sorgfältig planen

Ihre Unterkunft wählen Sie aus barrierefreien Hotels, Apartments oder Pflegehotels. Notieren Sie sich alle Besonderheiten und Wünsche, die Ihre Urlaubsunterkunft bieten sollte und wenden Sie sich an spezielle Anbieter, die Reisen für Pflegebedürftige im Programm haben. Hier suchen Sie das Ziel aus und alles Andere besorgt der Veranstalter, sodass Sie am Urlaubsort die benötigten Dinge und Verhältnisse vorfinden. Der Urlaub wird bis ins Detail geplant, sodass Sie entspannt reisen und sich auf unbeschwerte Tage freuen können. Jede Unbequemlichkeit wird Ihnen abgenommen.

Ist der Pflegebedürftige für das Reisen geeignet?

Prüfen Sie bereits vor der Reise, ob alles vorhanden ist. Fehlt etwas, sprechen Sie mit dem Reiseveranstalter oder dem Hotelmanager, ob sich Ihr Wunsch erfüllen lässt. Pflegehotels sollten einen Rund-um-die-Uhr-Service haben, damit Sie sich selbst von der Pflege erholen können. Das funktioniert am besten mit einem aufgeschlossenen Pflegebedürftigen, der sich auf eine neue Umgebung und fremde Menschen einlassen kann. Nur so haben Sie beide einen Vorteil von der Reise. Mit ängstlichen Personen, die Orientierungsschwierigkeiten haben, könnten Sie vielleicht an bekannte Orte fahren, die Ihr Angehöriger aus der Kindheit kennt. Manche Pflegebedürftige mögen gar nicht reisen, weil sie schon immer am liebsten zu Haus waren. Auch das sollte man akzeptieren.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 06.01.2015 aktualisiert.

Kategorien: Mobilitätsförderung

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