Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?

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Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Demenz. Doch wer zahlt den Schaden, wenn ein Demenzkranker beispielsweise orientierungslos die Straße kreuzt und dadurch einen Unfall verursacht? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie es sich mit der Haftung bei durch Demenzkranke verursachte Schäden verhält.

Demenzkranke selbst haften meist nicht

Erwachsene haften grundsätzlich für Schäden, die sie selbst schuldhaft – also vorsätzlich oder fahrlässig – verursacht haben. Die Haftung für Schäden ist aber eingeschränkt, wenn der Verursacher aufgrund einer Erkrankung für sein Tun nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist meist bei Demenzkranken der Fall.

In § 827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht, dass "eine Person, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, für den Schaden nicht verantwortlich ist."

Da bei fortgeschrittener Demenz von einem Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit ausgegangen werden kann, der die freie Willensbestimmung ausschließt, haften Demenzkranke meist selbst nicht für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Ehepartner haften nicht automatisch für Schäden

Verursacht ein Demenzkranker durch sein Verhalten zum Beispiel einen Verkehrsunfall, haftet nicht, wie oft angenommen, automatisch der Ehepartner für den Schaden. Allein die Tatsache, dass zwei Personen verheiratet sind, führt nicht zwangsläufig zu einer gemeinsamen Haftung.

Angehörige und Pflegepersonal haften bei Verletzung der Aufsichtspflicht

Angehörige und Pflegepersonal haften für durch Demenzkranke verursachte Schäden immer dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Sie sind also nur dann schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

War aber für den Ehepartner oder eine Begleitperson, der die Aufsicht über den Demenzkranken hatte, voraussehbar, dass der Demenzkranke in einem verwirrten Moment beispielsweise plötzlich auf die Straße läuft, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um das zu verhindern. Haben Sie das getan, kann man Ihnen nichts anhaben.

curendo.de-Tipp: Als Angehöriger eines Demenzkranken sind Sie nur dann schadenersatzpflichtig, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Als Aufsichtspflichtiger sind Sie aber verpflichtet, alles zu tun, um Gefährdungen durch Demenzkranke zu vermeiden.

Immer Haftpflichtversicherung informieren

Viele Demenzkranke haben eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei einer schon bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung müssen Demenzkranke bzw. ihre Angehörigen dem Haftpflichtversicherer die Demenz-Erkrankung mitteilen, da das Auftreten einer solchen Erkrankung eine sogenannte "nachträgliche Gefahrerhöhung" darstellt, die ursprünglich nicht einkalkuliert war. Wenn Sie dies versäumen, riskieren Sie, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.

curendo.de-Tipp: Damit der Haftpflichtversicherer im Schadensfall nicht die Leistung verweigert, sollten Sie ihn unverzüglich – möglichst schriftlich – über die bestehende Demenz informieren.

Wenn Sie dem Haftpflichtversicherer die Demenz-Erkrankung mitgeteilt haben, müssen Sie aber damit rechnen, dass diese Benachrichtigung nicht folgenlos bleibt. Oft erhöhen die Haftpflichtversicherer daraufhin die Beiträge oder kündigen den Vertrag sogar fristgerecht.

Denn grundsätzlich besteht für Versicherungsunternehmen kein Zwang zum Abschluss eines Vertrages. Er hat also das Recht, demenzkranke Vertragspartner abzulehnen. In der Praxis wird das von Region zu Region und von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich gehandhabt.

Welche Versicherungen Demenzkranke weiterversichern, wissen häufig Beratungsstellen vor Ort.

curendo.de-Tipp: Nicht alle Versicherer sind bereit, das erhöhte Risiko bei Demenz zu tragen. Wenn Sie Probleme bei der Suche nach einem Versicherer haben, können Sie sich beispielsweise bei regionalen Beratungsstellen nach deren Erfahrungen mit den Versicherern erkundigen.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 21.07.2014 aktualisiert.

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