Wer hat Anspruch auf Pflege-Schulungen nach § 45 SGB XI?
Übernimmt ein Angehöriger die Pflege und bekommt hierfür Pflegegeld so hat er nach § 45 SGB XI einen Anspruch auf eine Pflegeschulung, dessen Kosten die Pflegekasse zu übernehmen hat. Diese Schulungen sind Bestandteil der Unterstützung der Pflegenden durch die Pflegekassen. Der folgende Artikel soll über diese Unterstützungsleistungen aufklären.
Die Pflegekassen haben sicherzustellen, dass Angehörige von pflegebedürftigen Mitgliedern in ihrer Pflegetätigkeit beraten und geschult werden. Die Kosten für eine solche Schulung übernimmt die Pflegekasse. Entweder bietet die Pflegekasse eigene Kurse an oder beauftragt Pflegedienste und Weiterbildungsträger mit dieser Aufgabe.
Bei der individuellen Schulung in der eigenen Umgebung geht es um die konkrete Hilfe bei der Pflege mit dem entsprechenden Angehörigen. In diesem Falle kommt die Pflegekraft nach Hause und zeigt Ihnen ganz konkret die Ausführung der Pflege. Beim Pflegekurs werden folgende Themen behandelt:
- Der Pflegebedürftige und seine Umgebung
- Wahrnehmung und Beobachtung des pflegebedürftigen Menschen
- Vorbeugung von Zweiterkrankungen wie Dekubitus, Diabetes etc.
- Gesunde Ernährung
- Optimale Medikamenteneinnahme
- Pflege von langzeiterkrankten Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen
- Ausgewählte Pflegehandlungen
- Besondere Pflegesituationen
- Pflegebedingte Belastungen feststellen und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen aufzeigen
Neben der Unterstützung durch diese Schulungen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass beim Bezug von Pflegegeld besondere Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen sind. Abhängig von der Pflegestufe ist ein Pflegedienst damit zu beauftragen, den Pflegenden bei der Pflege zu beraten. Bei der Pflegestufe 1 und 2 muss ein solcher Beratungseinsatz alle halbe Jahre durchgeführt werden und bei der Pflegestufe III vierteljährlich.
Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse. Pflegende Angehörige sollten neben den Schulungen auch die Beratungseinsätze intensiv nutzen, um bei der Pflege entlastet zu werden.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.07.2019 aktualisiert.