Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen für den Patienten?

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Sicher kennen Sie das: Ihr behandelnder Arzt empfiehlt für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen eine sogenannte IGeL-Leistung, also eine individuelle Gesundheitsleistung, z. B. eine Vorsorgeuntersuchung. Diese Leistung wird nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern muss selbst bezahlt werden. In diesem Fall ist guter Rat teuer, denn ist die angebotene Leistung wirklich notwendig oder nicht?

Grundsätzlich müssen die Krankenkassen die Kosten für die notwendige Heilbehandlung zahlen. Individuelle Gesundheitsleistungen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt, weil es noch keinen Nachweis über deren Wirksamkeit und Nutzen gibt. Zu diesen Leistungen des Arztes gehören beispielhaft: Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchung von Grauen Star, Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung oder auch Verfahren der Alternativmedizin.

Nach Schätzungen geben die gesetzlich Krankenversicherten jedes Jahr rund 1,5 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Häufig aber werden diese Leistungen von den Ärzten nicht richtig und notwendig angeboten. Die meisten Patienten fühlen sich nicht richtig aufgeklärt und nutzen diese Leistungen, weil sie darauf vertrauen, dass der Arzt schon weiß, was gut für seinen Patienten ist.

Bundesregierung hinterfragt IGeL-Leistungen kritisch

Dieses ist aber kritisch zu hinterfragen. Inzwischen sieht auch die Bundesregierung diese zusätzlichen Leistungen zunehmend kritisch. In Seminaren des Bundessozialministeriums konnten die Ärzte noch lernen, wie sie am besten diese IGeL-Leistungen verkaufen können. Diese Seminare wurden nun eingestellt, da immer mehr dieser Leistungen in Verruf geraten waren.

Lassen Sie sich über IGeL-Leistungen aufklären

Pflegende Angehörige sollten sich über die Notwendigkeit von diesen IGeL-Leistungen ausführlichen vom behandelnden Arzt aufklären lassen und dabei folgendes beachten:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung.
  • Lassen Sie sich vom Arzt und nicht von der Arzthelferin über Vorteile und Nachteile aufklären.
  • Informieren Sie sich bei der Krankenkasse.
  • Lassen Sie sich die Kosten genau aufschlüsseln und dringen Sie auf einen Vertrag mit dem Arzt.
  • Nutzen Sie die Internetplattform www.igel-monitor.de. Dieses Portal wurde von den Krankenkassen und den Medizinischen Dienst entwickelt.

Nicht notwendige Behandlungen nützen Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nicht und kosten viel Geld.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 18.07.2014 aktualisiert.

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