Welche Aufgabenverteilung zwischen Betreuer und Amtsgericht gibt es?
Ist ein Betreuer nach § 1896 BGB bestellt, kann er für den Betreuten im Rahmen seines Aufgabenbereiches gesetzlich handeln und Rechtsgeschäfte durchführen. Aber nicht bei allen Rechtsgeschäften kann er dieses allein. Im bestimmten Fällen muss er die Genehmigung des Betreuungsgerichtes (Amtsgericht) einholen. Wann Sie das Amtsgericht fragen müssen, lesen Sie hier. Artikel lesen ›