Wie wird eingeschränkte Alltagskompetenz bei Demenzkranken festgestellt?
Menschen mit Demenz haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn keine Pflegestufe besteht. Dazu muss erwiesen sein, dass eine erhebliche bzw. in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Diese wird durch den Medizinischen Dienst MDK festgestellt. Lesen Sie hier, wie die Begutachtung erfolgt und welche Faktoren die eingeschränkte Alltagskompetenz belegen. Artikel lesen ›