Gesetzliche Pflegeversicherung, Leistungen
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter
Damit in Deutschland die „verschämte Altersarmut“ zurückgeht, gibt es seit dem 1. Januar 2003 eine finanzielle Grundsicherung für Ältere ab 65 Jahre, die auch Pflegebedürftige beim zuständigen Sozialamt beantragen können, deren Rente nicht zum Leben ausreicht. Hier lesen Sie, wann Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben und was Sie bei der Beantragung beachten sollten. Artikel lesen ›